Hartz IV-Bezug ist ein gesellschaftliches Massenphänomen

Nachricht von Sabine Zimmermann03. November 2016

csm_arbeitsagentur_680x395_38b7f59057Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) im Jahre 2005 haben insgesamt mindestens 14,471 Millionen Menschen mindestens einmal Regelleistungen nach dem SGB II bezogen.* Aus dieser Betroffenengruppe zählten 9.962.374 als erwerbsfähig,  4,402 Millionen waren Kinder unter 15 Jahren.

Seit 2011 ist die Zahl der Neuzugänge in den Regelleistungsbezug von 661.947 auf 784.948 (2015) kontinuierlich gestiegen.

Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage (PDF) der LINKEN Abgeordneten Sabine Zimmermann hervor.

Dazu erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag:

„Hartz IV ist kein Randproblem, das nur Langzeiterwerbslose betrifft. Zehn Millionen Erwachsene und weit über vier Millionen Kinder sind seit seiner Einführung in die Mühlen der Hartz IV-Verwaltung geraten. Sie haben nachweisen müssen, dass sie über keinerlei Vermögen mehr verfügen. Sie haben sich durch undurchschaubare Bürokratie kämpfen müssen, um ihre Miete und ihr Existenzminimum zu sichern. Sie sind unter ständiger Androhung von Sanktionen mit den unwürdigsten Jobangeboten konfrontiert worden. Sie haben Armut erlebt und eine staatliche Behörde, die ihnen noch das Nötigste vorenthalten will, um Kosten zu sparen. Wer einmal Hartz IV erlebt hat, möchte das nie wieder über sich ergehen lassen müssen.“

Sabine Zimmermann weiter: „Hartz IV sollte immer eine abschreckende und disziplinierende Wirkung haben. Bei 14 Millionen Betroffenen kennt fast jeder einen Menschen, der das Spießrutenlaufen durchs Jobcenter schon hat durchmachen müssen. Hartz IV macht Angst und soll die Menschen weichklopfen, damit sie jede Arbeit um jeden Preis annehmen. Es ist besonders schlimm, dass so viele Kinder Armut per Gesetz erleben müssen. Der Regelsatz muss umgehend auf 560 Euro erhöht werden. Grundsätzlich muss Hartz IV abgeschafft und durch eine sanktionsfreie existenzsichernde Mindestsicherung ersetzt werden, die tatsächlich vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht.“

*Da der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2005 und 2006 keine ausreichenden Daten vorliegen, wurde der Bestand der Regelleistungsberechtigten im Dezember 2006 mit den Neuzugängen der folgenden Jahre addiert. Die Neuzugänge in den Leistungsbezug der Jahre 2005 und 2006 sind daher unter erfasst.