Gemeinwohl vor Profit

Rede Ellena Schumacher-Koelsch im Kreistag Schwäbisch Hall am 24.11.2020

Das Klinikum Crailsheim muss in kommunaler Hand bleiben!

Die Bundesregierung lässt die Kommunen im Stich. Wir müssen die medizinische Grund- und Regelversorgung in unserem großen Landkreis sicher stellen.Ich möchte ein solidarisches, gerechtes und barrierefreies Gesundheitssystem für unseren Landkreis, in dem die Versorgung der Patient:innen im Mittelpunkt steht.Gesundheit darf nicht weiter zu einem Markt verkommen, auf dem die Profite mehr zählen als die Menschen:Statt immer weiter zu privatisieren, muss Gesundheit öffentlich organisiert werden. So können wir auch gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigte gewährleisten und in die Verantwortung gehen, unsere Einwohner:innen wohnortnah versorgen zu können.

Wir sollten den Weg ebnen, das Diakoneo Schwäbisch Hall mehrheitlich in kommunale Hand zu bekommen.

Zum Thema: www.die-linke.de/themen/gesundheit-und-pflege/

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

2019 wurden 301 Frauen Opfer eines versuchten Tötungsdelikts. 140 Frauen wurden von ihrem Partner getötet. Diese Frauen wurden nicht Opfer eines Beziehungsdramas. Sie sind Opfer eines Femizid/s. Femizide sind nur die traurige Spitze des Eisbergs. Jede vierte Frau in Deutschland ist von Partnerschaftsgewalt betroffen. Die häusliche Gewalt nimmt seit Jahren zu. Wir sagen: #keinemehr. Denn jede Gewalttat ist eine zu viel. Wir fordern, dass die Istanbul-Konvention endlich in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Es braucht einen Ausbau an Frauenhäusern, Beratungsstellen und Präventionsangeboten. Lasst uns gemeinsam das Schweigen brechen und Frauenfeindlichkeit den Kampf ansagen: Nein zur Gewalt gegen Frauen!

Du bist nicht allein: Das Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen unterstützt gewaltbetroffene Frauen rund um die Uhr in 17 verschiedenen Sprachen. Du erreichst es kostenfrei und anonym unter 08000 116 016.

DIE LINKE. Baden-Württemberg fordert einen Mietendeckel für Baden-Württemberg

Pressemitteilung DIE LINKE BW vom 23. November 2020

In Berlin tritt heute die zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft. Damit können ab heute Mieten in Berlin abgesenkt werden, wenn sie mehr als 20% über dem Mietspiegel liegen. Auf einer Pressekonferenz mit Parteivorsitzendem Bernd Riexinger, Landessprecherin Sahra Mirow und dem Landtagskandidat für den Wahlkreis Stuttgart I Filippo Capezzone hat DIE LINKE in Baden-Württemberg deutlich gemacht, dass die Mieten auch im Südwesten nicht weiter alleine dem Markt überlassen werden dürfen.

“Wohnen ist zu wichtig, um es dem Markt zu überlassen. Es ist Teil der Grundversorgung der Bevölkerung und gehört daher in die öffentliche Hand. Daher fordern wir die Rekommunalisierung von großem privaten Wohnungsbestand. Wir müssen ganz grundsätzlich mit der Logik von Profit und Verwertung im Wohnbausektor brechen.” so Sahra Mirow, Landessprecherin und Landtagskandidatin für den Wahlkreis Heidelberg, zu Beginn der Online-Pressekonferenz.

Bernd Riexinger erklärte: “Die Wohnungspolitik der Landesregierung ist ein komplettes Versagen.” In Baden-Württemberg fehle bezahlbarer Wohnraum schon seit langem. “Die Mieten schießen in Baden-Württemberg durch die Decke. Eigentlich müssten 50.000 neue Wohnungen gebaut werden, davon 30.000 Sozialwohnungen. Tatsächlich werden aber nur 900 Sozialwohnungen gebaut. Das ist eine wirkliche Schande für die Politik dieser Landesregierung,” so Riexinger. Riexinger stellte klar, dass der Mietendenkel keinen Neubau verhindere. Ganz im Gegenteil werde aktuell in Berlin mehr gebaut als in Baden-Württemberg.

“Deshalb fordern wir, dass sich Baden-Württemberg Berlin zum Vorbild nimmt und einen Mietendeckel einführt,” so Bernd Riexinger. Damit könne nicht nur ein weiterer Anstieg der Mieten im Südwesten gestoppt werden, sondern auch die bereits viel zu hohen Mieten abgesenkt werden.

Filippo Capezzone, Landtagskandidat für den Wahlkreis Stuttgart I, veranschaulicht die Not, in der sich viele Menschen im Land befinden: “Im Gespräch mit Auszubildenden in der Altenpflege hört man immer wieder, dass die Perspektive sich die Miete in Stuttgart nicht finanzieren zu können extrem demotivierend wirkt. Viele brechen dementsprechend die Ausbildung wieder ab.”
Es zeige sich hierbei, wie die Wohnungsfrage mit anderen gesellschaftlichen Problemen verbunden ist. Capezzone ergänzt: “Ohne die hohen Mieten in den Griff zu bekommen wird es schwierig werden, mit dem Personalmangel in den sozialen Berufen fertig zu werden”.

Sahra Mirow macht darüber hinaus deutlich, dass die Wohnungsfrage auch eine ökologische Frage ist: “Wenn Menschen sich die Mieten in den Ballungszentren, in denen sie arbeiten, nicht mehr leisten können, produziert das extreme Pendelverkehre. Das widerspricht dem Ideal einer nachhaltigen Gesellschaft: Einer Stadt der kurzen Wege, wo Arbeit, Kultur und Wohnen in einem räumlichen Zusammenhang bestehen. Für eine solche sozial-ökologische Gesellschaft braucht es deutlich mehr Wohnungsbau.”

Durchschnittlich liegen die Haushalte in Baden-Württemberg landesweit an der Grenze zur Wohnkostenüberlastung. Von einer Überlastung spricht man, wenn ein Haushalt 30% oder mehr seines Einkommens für die Miete aufwenden muss. Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen müssen aber oft weit über 50% ihres Einkommens für die Miete veranschlagen und das nicht nur in den großen Städten des Landes. Auch ländliche Regionen wie die Bodensee-Region verzeichnen in den letzten Jahren deutlich steigende Mieten.

Die Corona-Lage verschärft diese Situation, da viele Menschen ein großer Teil ihres Einkommens durch Kurzarbeit weggebrochen ist. DIE LINKE fordert daher, dass der coronabedingte erhöhte Mieterschutz, der im Juli ausgelaufen ist, verlängert wird.

Verfassungsgerichtshof urteilt: Landtag verletzt Recht auf Chancengleichheit

Pressemitteilung vom 09. November 2020.

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg urteilte heute im Organstreitverfahren der Partei DIE LINKE, der Freien Wählern, der Partei, der Piratenpartei und der ÖDP gegen den baden-württembergischen Landtag, dass der Landtag das Landtagswahlgesetz an die Pandemielage anpassen muss. Da er das bisher unterlassen hat, verletzt der Landtag das Recht auf Chancengleichheit der klagenden Parteien. Weiter betont der Verfassungsgerichtshof, dass der Landtag seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit des geforderten Unterschriftenquorums nicht nachgekommen ist.

Claudia Haydt, Landesgeschäftsführerin der Partei DIE LINKE. Baden-Württemberg, zu dem Urteil: „Das Urteil des Verfassungsgerichtshof ist eine schallende Ohrfeige für Innenminister Strobl und den Landtag. Für den Landtag ist es ein Armutszeugnis, dass der Verfassungsgerichtshof ihn auf den Ernst der Pandemielage aufmerksam machen muss. Der Landtag muss sich jetzt erklären, warum er seinen verfassungsmäßigen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Der Vorwurf, trotz sich verschärfender Corona-Pandemie untätig geblieben zu sein und damit das Recht auf Chancengleichheit verletzt zu haben, wiegt schwer.“

Der Landtag ist jetzt aufgefordert das Landtagswahlgesetz schnellstmöglich anzupassen, um eine Ungleichbehandlung zu kompensieren. Bei einer Reduzierung des erforderlichen Unterschriftenquorums um mindestens 50% sieht der Verfassungsgerichtshof keinen Anlass für eine erneute verfassungsrechtliche Beanstandung.