Verfassungsgerichtshof urteilt: Landtag verletzt Recht auf Chancengleichheit

Pressemitteilung vom 09. November 2020.

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg urteilte heute im Organstreitverfahren der Partei DIE LINKE, der Freien Wählern, der Partei, der Piratenpartei und der ÖDP gegen den baden-württembergischen Landtag, dass der Landtag das Landtagswahlgesetz an die Pandemielage anpassen muss. Da er das bisher unterlassen hat, verletzt der Landtag das Recht auf Chancengleichheit der klagenden Parteien. Weiter betont der Verfassungsgerichtshof, dass der Landtag seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit des geforderten Unterschriftenquorums nicht nachgekommen ist.

Claudia Haydt, Landesgeschäftsführerin der Partei DIE LINKE. Baden-Württemberg, zu dem Urteil: „Das Urteil des Verfassungsgerichtshof ist eine schallende Ohrfeige für Innenminister Strobl und den Landtag. Für den Landtag ist es ein Armutszeugnis, dass der Verfassungsgerichtshof ihn auf den Ernst der Pandemielage aufmerksam machen muss. Der Landtag muss sich jetzt erklären, warum er seinen verfassungsmäßigen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Der Vorwurf, trotz sich verschärfender Corona-Pandemie untätig geblieben zu sein und damit das Recht auf Chancengleichheit verletzt zu haben, wiegt schwer.“

Der Landtag ist jetzt aufgefordert das Landtagswahlgesetz schnellstmöglich anzupassen, um eine Ungleichbehandlung zu kompensieren. Bei einer Reduzierung des erforderlichen Unterschriftenquorums um mindestens 50% sieht der Verfassungsgerichtshof keinen Anlass für eine erneute verfassungsrechtliche Beanstandung.