Die Linke Liste konnte bei der Gemeinderatswahl ihr Mandat verteidigen. Ellena Schumacher Koelsch ist damit in ihre 2. Amtszeit gestartet. Ein zweites Mandat wurde – knapp – verfehlt.
Um eigenständig Anträge stellen zu können und bei der Ausschussbesetzung stärker berücksichtigt zu werden, hat sich die Linke Liste entschieden, mit der PARTEI (zwei Mandate) eine Fraktion mit dem Namen FRAKTION zu bilden.
Hier könnt ihr die ersten Anträge der FRAKTION zum Haushalt 2025 nachlesen:
Die FRAKTION im Schwäbisch Haller Gemeinderat
Anträge zum Haushalt 2025
Wir beantragen:
Folgende Anträge sollen geprüft und im Gremium abgestimmt werden:
- Umsetzung der verkehrsberuhigten Innenstadt ganzjährig nach den Ladenschließzeiten samstags 16 Uhr bis Montagmorgen 7 Uhr in der Haller Altstadt. Hier sollen die Straßen ab Säumarkt, Marktstraße und Haalstraße grundsätzlich nur für den Anwohner*innenverkehr und Sicherheitsbehörden, sowie dem ÖPNV zugänglich sein. Eine Beschilderung soll ganzjährig angebracht werden.
- Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek sollen von dienstags bis samstags wieder auf 9 Uhr eingerichtet werden. die Stadtbibliothek hat derzeit an 3 Tagen erst ab 11 Uhr geöffnet.
- Um den Besuch der Innenstadt attraktiver zu machen und um den Klimaschutz voranzubringen soll die Stadt kostenlose Busfahrten für Alle an Samstagen ganztägig anbieten. Davon können die Fahrgäste profitieren, die kein Abonnement oder Deutschlandticket besitzen. Zudem soll ab dem kommenden Jahr am Kinderfest der Stadt Schwäbisch Hall jede Busfahrt für die Kinder und Jugendlichen an diesem Tag kostenfrei sein.
- Die Erweiterung und Instandhaltung des Anlagencafes wurde mehrfach verschoben bzw. wurde die Maßnahme aus dem Haushalt genommen. Zwar sind die Gespräche mit der GWG schon vorangeschritten, doch fehlt es an der Bereitstellung von Finanzmitteln, um konkrete Arbeiten am Gebäude umzusetzen. In erster Linie soll die Wand am Hang und die Küche wie auch das Lager saniert werden. Die Erweiterung der Außenanlage mit Wintergarten soll erneut geprüft werden.
- Die Maßnahme der Umgestaltung des Haalplatzes soll im neuen Haushaltsjahr nochmal besprochen werden. Nachdem das fertige Konzept und die Initiative der Bürgerbeteiligung im Gemeinderat keine Mehrheit gefunden hatte, könnte der bzw. die neue Stadtplaner*in sich dieses Projekts annehmen und eine kostengünstigere Variante erarbeiten und vorstellen.
- Die Freizeit- und Sportanlage Weilerwiese benötigt in Richtung Parkgaragenausfahrt einen Zaun o.ä. zum Schutze freilaufender Kinder. Hier wurden Steine provisorisch entlang der Parkgaragenausfahrt angebracht, die den Kindern keinen konkreten Schutz vor anfahrenden Autos bietet.
- Für den eklatanten Fachkräftemangel in den städtischen Kindertageseinrichtungen möchten wir Zuschläge für pädagogische Fachkräfte implementieren. Die Höhe des Zuschlags soll sich an Berufseinsteiger*innen und langjährigen Mitarbeiter*innen staffelnd orientieren, die in den Gruppierungen 52-58 des TVöD SuE eingeordnet sind (max. 500€).
- Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Schwäbisch Hall muss im neuen Jahr nachbesetzt werden. Hierfür möchten wir eine (interne) Stellenausschreibung vorschlagen.
- Die Standgebühr bei Krämer- und Weihnachtsmarkt sowie sonstigen Märkten ist an Angebot und Engagement der Beschicken*innen anzupassen. Eine Staffelung halten wir unter ökologischen und gesellschaftspolitischen Aspekten für sinnvoll und überfällig. Gastronomen, die ausschließlich recyceltes und /oder erdölfreies, auf natürlichen Rohstoffen basiertes Geschirr/Servietten anbieten, ausschließlich/überwiegend (>80%) biologisch erzeugte Lebensmittel verarbeiten und anbieten, ausschließlich (>80%) regional erzeugte Lebensmittel verarbeiten und anbieten, ausschließlich /überwiegend vegetarische/vegane Speisen anbieten sollen durch eine entsprechend gestaffelte, reduzierte Standgebühr gefördert werden, da das Bereitstellen eine Angebots unter den o.g. Gesichtspunkten oft wesentlich teurer (im Einkauf) ist als im konventionellen Bereich.
- Eine Einführung einer Leerstands-, Ferienwohnungs- und Zweitwohnungssteuer soll in den Gemeinderat eingebracht werden. Nach 12 Monaten Leerstand greift die Leerstandsbesteuerung, die von Größe und Nutzung der Immobilie (Gewerbe- oder Wohnnutzung) abhängig beurteilt wird. Eigentümer*innen von leerstehenden Immobilien werden zusätzlich zu einem Gespräch aufgefordert, in dem auch ein Verkauf an z.B. die GWG erörtern wird. Alle Wohnungen, die als Ferienwohnung oder als Airbnb-Angebot genutzt werden, sollen nach genauer rechtlicher Prüfung unter eine Ferienwohnungssteuer fallen. Außerdem soll die Einführung einer Zweitwohnungssteuer eingebracht werden, die alle Einwohner*innen betrifft, die in Schwäbisch Hall in zwei oder mehr Wohnung gemeldet sind.
Mit grauen und solidarischen Grüßen
Im Namen der FRAKTION
Tilmann Finger
Fraktionssprecher die FRAKTION