Pressemitteilung von Klaus Ernst, 13. Oktober 2016
„Das Bundesverfassungsgericht hat zwar unseren Eilantrag abgelehnt, der Bundesregierung aber gleichzeitig hohe Auflagen für ihre Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gemacht. Das ist ein Teilerfolg für uns Kläger und ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Ganzen Beitrag lesen »
Schlagwort: Auflagen aus Karlsruhe
Teilerfolg in Karlsruhe
16. Oktober 2016
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