„Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel haben die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt und dürfen daher dem CETA-Abkommen nicht zustimmen. Deshalb hat DIE LINKE kurzfristig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt“, erklären die Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, zur laufenden Debatte über die geplante Unterzeichnung des CETA-Abkommens. „DIE LINKE will vorläufige Anwendung von CETA in Karlsruhe stoppen“ weiterlesen
DIE LINKE will vorläufige Anwendung von CETA in Karlsruhe stoppen
Pressemitteilung von Dietmar Bartsch, Sahra Wagenknecht, 28. Oktober 2016