Pressemitteilung von Hubertus Zdebel, 07. Juni 2017
„Das Urteil ist bitter. Jetzt rächt es sich, dass das Gesetz zur Neuordnung der Finanzierung der Atommüllentsorgung kurz vor Weihnachten 2016 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen im Bundestag beschlossen wurde, ohne die Konzerne auf die Rücknahme aller ihrer Klagen zu verpflichten. Das war unverantwortlich, und wir haben es als einzige Fraktion im Bundestag immer deutlich kritisiert und abgelehnt“, erklärt Hubertus Zdebel, für die Fraktion DIE LINKE Sprecher für den Atomausstieg, mit Blick auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Brennelementesteuer, die von 2011 bis Ende 2016 in Kraft war. Die Konzerne bekommen nach diesem Urteil etwa 6,285 Milliarden Euro vom Bund zurückerstattet. Zdebel weiter:
„Die Atomkonzerne haben Grund zur Freude. In Verbindung mit dem von Grünen, SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der Linksfraktion im Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der Atommüllentsorgung wurden die Atomkonzerne schon gegen eine eher geringe Einmalzahlung von der weiteren Verantwortung für die Atommüllkosten vollständig befreit. Die Atommülllagerung wurde komplett verstaatlicht. Die Kosten-Risiken wurden mit dem Gesetz ganz auf die Steuerzahler übertragen, und von den zu zahlenden maximal 24 Milliarden Euro bekommen die Atomkonzerne nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun auch noch mehr als ein Viertel zurückerstattet.
Für die Steuerzahler, die die Atommüllzeche letzten Endes zahlen werden, ist es also ein schlechter Tag. Bedenkt man, dass die Klage von Vattenfall wegen des Atomausstiegs vor dem Schiedsgericht in Washington nicht zurückgenommen wurde und noch nicht entschieden ist, kann es für die Steuerzahler noch schlimmer kommen.
Ich kann die Bundesregierung jetzt nur auffordern, nicht auch noch den von den Atomkonzernen zusätzlich zum Gesetz geforderten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit ihnen zu unterschreiben und in Kraft treten zu lassen, wenn es dafür nicht schon zu spät ist. Der Bundestag muss jetzt die Möglichkeit haben, die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gründlich zu prüfen.“