Die „Panama Papers“ haben ein gigantisches Geflecht von Briefkastenfirmen enthüllt. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Blick hinter die Kulissen des großen Geldes möglich ist. Davor gab es Enthüllungen wie Luxleaks oder Offshore-Leaks. Auch in der EU (z.B. Luxemburg, Niederlande, aber eben auch Deutschland) und in den USA (z.B. der Bundesstaat Delaware) gibt es bekanntlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, ausländische Vermögen unbemerkt vor dem Fiskus und den Strafverfolgungsbehörden zu bunkern. So großartig die Datenrecherche zu den Machenschaften der Kanzlei Mossakc Fonseca ist – die aufgedeckten Strukturen sind im Prinzip seit Langem bekannt. Insofern gibt es seit Jahren Vorschlägen, wie die Missbräuche eingedämmt werden können. Auf politische Kooperation zu setzen ist dabei richtig – man sollte sich davon aber nicht viel erwarten. Denn Steueroasen wie Panama werden nicht von sich aus Maßnahmen wie einem Verbot von Briefkastenfirmen zustimmen.
Welche Maßnahmen sind nun dringend erforderlich?
1. Gezielte wirksame Maßnahmen gegen Steueroasen:
– Schwarze Liste inklusive klarer Identifikation von Steueroasen anhand der Merkmale Verschleierung und gezielte Niedrigbesteuerung;
– Strafquellensteuer auf Zahlungen und Kapitaltransfers in Steueroasen;
– Kündigung von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen.
2. Automatischer Informationsaustausch als verbindlicher Standard für deutsche Steuerabkommen
3. Banken als Unterstützer von Steuerhinterziehung ins Visier nehmen:
– drastische Sanktionen bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung, bis hin zum Entzug der Banklizenz und Ausschluss vom Zugang zum inländischen Kapitalmarkt;
– Verpflichtung der Finanzinstitute nach US-Vorbild zur vollständigen Offenlegung von steuerrelevanten Auslandssachverhalten deutscher Steuerpflichtiger; andernfalls Strafquellensteuer auf Transaktionen in Höhe von 50 %.
4. Quellenbesteuerung auf alle ins Ausland abfließende Zahlungen von Unternehmen und Kapitalerträge:
– Mit Umkehr der Beweislast vom Fiskus zu Unternehmen und Vermögenden, d.h. Anrechnung der Quellensteuer nur bei Offenlegung aller steuerrelevanten Informationen;
– inklusive Abschaffung der bestehenden Steuerbefreiungen für bestimmte ins Ausland abfließende Kapitalerträge.
5. Mehr Personal für Steuervollzug und Steuerfahndung sowie Aufbau einer Bundesfinanzpolizei
6. Steuerprivilegien für Kapitalerträge abschaffen:
– Abschaffung der Abgeltungsteuer;
– Steuervorteile für in einem Niedrigsteuerland erzielte Kapitalerträge beseitigen, indem die Steuerdifferenz in Deutschland erhoben wird (= Umstellung von der Freistellungsmethode auf Anrechnungsmethode bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung);
7. Transparenz erhöhen:
– Einführung von vollständigen öffentlichen Registern mit allen wahren EigentümerInnen von Unternehmen, Stiftungen und vergleichbaren Rechtskonstrukten;
– international tätige Unternehmen müssen ihre Gewinne und Steuerzahlungen länderweise offenlegen („country-by-country reporting“);
– die genannten Daten sowie aggregierte und anonymisierte Informationen (Steuergeheimnis!) aus dem automatischen Informationsaustausch müssen öffentlich zugänglich sein.
8. Bekämpfung der Gewinnverlagerung von Unternehmen
– Beschränkung des gewinnmindernden Steuerabzugs von Schuldzinsen, Lizenz- und Patentgebühren sowie Managementleistungen, die in ein Niedrigsteuerland abfließen.