Schluss mit betriebswirtschaftlich verordneter Körperverletzung in Krankenhäusern


Im Wortlaut von Harald Weinberg, 07. November 2017

Jetzt ist es auch wissenschaftlich belegt: Wer Krankenhäuser dem Wettbewerb aussetzt, sorgt für massenhafte Körperverletzung. Denn eine Operation, die nicht aus medizinischer Notwendigkeit, sondern aus wirtschaftlichen Erwägungen durchgeführt wird, ist betriebswirtschaftlich verordnete Körperverletzung. Das belegt die gestern vorgestellte Studie der Professoren Heinz Naegler und Karl-Heinz Wehkamp über die Kommerzialisierung der Krankenhausmedizin.

Die wesentliche Ursache dieser perversen Entwicklung liegt im Entgeltsystem der Fallpauschalen (DRGs). Sie sorgen dafür, dass ein Krankenhaus am besten fährt, wenn es mit möglichst wenig Personal möglichst viele und möglichst schwere Operationen durchführt. Die Leidtragenden sind vielfach die Patientinnen und Patienten, ebenso wie die Beschäftigten.

Die Kritik der Autoren der Studie, dass die Politik diese Entwicklung bisher nicht zur Kenntnis nehmen will, ist leider vollkommen berechtigt. Alle Bundesregierungen der letzten 20 Jahre haben den Krankenhäusern Kostendruck, Markt und Wettbewerb verordnet. In der bevorstehenden Wahlperiode muss das gesamte System der Finanzierung durch Fallpauschalen auf den Prüfstand. Krankenhauspolitik muss sich am Gemeinwohl orientieren und darf nicht dem Wettbewerb geopfert werden. Wir müssen den Irrweg der Fallpauschalen beenden und die Profitlogik aus den Krankenhäusern verbannen.