Rede von Richard Pitterle, 18. Mai 2017
Wenn die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Geldwäsche so weitermacht wie mit dem vorliegenden Gesetz, dann kann man bald schon wieder die Sektkorken in den Steueroasen und Schattenfinanzplätzen dieser Welt knallen hören. Dabei hat der Bundesfinanzminister höchstselbst bei der Vorstellung des Gesetzes Ende Februar verlauten lassen: „Wir brauchen schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.“
Damit hat Herr Schäuble natürlich absolut Recht! Und wie schön, dass ihm dieser Gedanke nach über sieben Jahren im Amt des Bundesfinanzministers auch einmal kommt.
Nur leider ist das vorgelegte Gesetz eben nicht sonderlich schlagkräftig. Insbesondere beim geplanten Transparenzregister, sozusagen dem Kernstück des Gesetzes, muss nachgebessert werden, damit nicht durch verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen Hintermänner und Profiteure von Unternehmen weiter verschleiert werden können.
Zwei Punkte möchte ich insbesondere ansprechen.
Erstens. Nach dem Gesetz kann man in Ausnahmefällen immer noch andere Personen, zum Beispiel geschäftsführende Gesellschafter, anstelle der wirtschaftlich Berechtigten in das Register eintragen lassen. Das widerspricht dem Grundgedanken, dass die tatsächlich Handelnden zu identifizieren und notfalls in Haftung zu nehmen sind.
Da gehen wir von der Linken nicht mit. Diese Ausnahmen müssen gestrichen werden. Es muss sichergestellt sein, dass stets die wahren wirtschaftlich Berechtigten identifiziert werden, auch wenn die Identifikation aufwendig ist. Denn sonst würden wieder einmal die dreistesten Verschleierungstechniken mit unzähligen hintereinandergeschalteten Gesellschaften belohnt.
Zweitens. In manchen Fällen sind nach diesem Gesetz lediglich die wirtschaftlich Berechtigten selbst gegenüber dem Transparenzregister meldepflichtig, insbesondere dann, wenn weitere Gesellschaften dazwischengeschaltet sind. Und wenn diese wiederum in irgendwelchen Steueroasen sitzen, kann man die Mitteilungspflichten schlichtweg nicht durchsetzen. Wer Cocktails schwenkend am Karibikstrand sitzt, kann über Post vom deutschen Transparenzregister doch nur lachen.
Wir Linke fordern daher, dass von Anfang an die gesamte Kontroll- und Beteiligungsstruktur durch die Gesellschaften ermittelt werden muss. Anders ist den verschachtelten Konstruktionen der Geldwäscher nicht beizukommen.
Und noch eines ist mir wichtig: Beim Transparenzregister ist für mich entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden und Finanzbehörden auf das Register zugreifen können.
Das ist aber nur die halbe Miete. Wichtig ist nämlich auch, dass diese Behörden personell so ausgestattet sind, dass sie mit den Daten effektiv arbeiten können, damit Geldwäsche konsequent bekämpft wird. Wie alle, die sich mit der Problematik beschäftigen, wissen, ist das insbesondere bei den Ländern sehr dürftig. Das muss geändert werden. Warum nicht endlich dem Vorschlag der Linken folgen, eine Bundesfinanzpolizei einzurichten? Genug Arbeit hätte sie auf jeden Fall.
Bis dahin liegt es auch an der Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern auf Verbesserungen bei der Geldwäschebekämpfung, insbesondere auch im Nicht-Finanzsektor, hinzuwirken. Denn gerade im Nicht-Finanzsektor, also zum Beispiel in der Immobilienbranche oder beim Autohandel, gibt es mangels einer zentralen Aufsichtsbehörde sehr unterschiedliche Handhabungen seitens der Länder.
Ich denke, dass uns allen sehr daran liegt, die Geldwäsche effektiv und wirkungsvoll auszumerzen. Mit unseren Vorschlägen bekommt dieses Gesetz die notwendige Schlagkraft und bleibt nicht bloß ein Papiertiger.